4. Vorstand
- 4.1 Aufgaben und Zuständigkeiten
- 4.1.1 Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Er ist dabei an das Unter-nehmensinteresse gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswertes verpflichtet.
- 4.1.2 Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung.
- 4.1.3 Der Vorstand hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu sorgen und wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin.
- 4.1.4 Der Vorstand sorgt für ein angemessenes Risikomanagement und Risiko-controlling im Unternehmen.
- 4.1.1 Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Er ist dabei an das Unter-nehmensinteresse gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswertes verpflichtet.
- 4.2 Zusammensetzung und Vergütung
- 4.2.1 Der Vorstand soll aus mehreren Personen bestehen und einen Vorsitzenden haben. Eine vom Aufsichtsrat zu erlassende Geschäftsordnung soll die Geschäftsverteilung und die Zusammenarbeit im Vorstand regeln.
- 4.2.2 Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat unter Einbeziehung von etwaigen Konzernbezügen in angemessener Höhe auf der Grundlage einer Leistungsbeurteilung festgelegt. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden insbesondere die Aufgaben des Vorstandsmitglieds, seine Leistung sowie die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunfts-aussichten des Unternehmens unter Berücksichtigung seines Vergleichsumfelds.
- 4.2.3 Die Vergütung der Vorstandsmitglieder soll fixe und variable Bestandteile umfassen. Die variable Vergütung sollte einmalige sowie jährlich wiederkehrende, an den geschäftlichen Erfolg gebundene Komponenten enthalten.
- 4.2.1 Der Vorstand soll aus mehreren Personen bestehen und einen Vorsitzenden haben. Eine vom Aufsichtsrat zu erlassende Geschäftsordnung soll die Geschäftsverteilung und die Zusammenarbeit im Vorstand regeln.
- 4.3 Interessenkonflikte
- 4.3.1 Vorstandsmitglieder unterliegen während ihrer Tätigkeit für das Unternehmen einem umfassenden Wettbewerbsverbot, das in ihren Dienstverträgen im Einzelnen festgelegt ist.
- 4.3.2 Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter dürfen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit weder für sich noch für andere Personen von Dritten Zuwendungen oder sonstige Vorteile fordern oder annehmen oder Dritten ungerechtfertigte Vorteile gewähren. Alle den Wert von 100 € übersteigenden Zuwendungen und sonstige Zuwendungen seitens Dritter sind dem Compliance Officer der Lekkerland AG & Co. KG zu melden. Die Vorstandsmitglieder haben den Aufsichtsrat über die Zuwendung von Vorteilen seitens Dritter über € 5.000 unverzüglich sowie über die Zuwendung von Vorteilen seitens Dritter über € 100 einmal jährlich zu informieren.
- 4.3.3 Die Vorstandsmitglieder sind dem Unter-nehmensinteresse verpflichtet. Kein Mitglied des Vorstands darf bei seinen Entscheidungen persönliche Interessen verfolgen und Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, für sich nutzen.
- 4.3.4 Jedes Vorstandsmitglied soll Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offen legen und die anderen Vorstandsmitglieder hierüber informieren. Alle Geschäfte zwischen dem Unternehmen einerseits und den Vorstandsmitgliedern sowie ihnen nahe stehenden Personen oder ihnen persönlich nahe stehenden Unternehmungen andererseits haben branchenüblichen Standards zu entsprechen. Wesentliche Geschäfte sollen der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen.
- 4.3.5 Vorstandsmitglieder sollen Nebentätigkeiten, insbesondere Aufsichtsrats- oder Beiratsmandate außerhalb des Unternehmens, nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats übernehmen.
- 4.3.1 Vorstandsmitglieder unterliegen während ihrer Tätigkeit für das Unternehmen einem umfassenden Wettbewerbsverbot, das in ihren Dienstverträgen im Einzelnen festgelegt ist.
