6. Transparenz
- 6.1 Der Vorstand wird die Gesellschafter bei Informationen gleich behandeln.
- 6.2 Zur zeitnahen und gleichmäßigen Information der Gesellschafter sollen die geeigneten Kommunikationsmedien, wie etwa das Internet, genutzt werden.
- 6.3 Informationen, die die Lekkerland Gruppe im Ausland wegen ihrer wirtschaftlichen Bedeutung veröffentlicht, sollen auch im Inland unverzüglich bekannt gegeben werden.
- 6.4 Von der Lekkerland Gruppe veröffentlichte Informationen über das Unternehmen sollen auch über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich sein. Die Internetseite soll übersichtlich gegliedert sein. Veröffentlichungen sollten auch in englischer Sprache erfolgen.
