4. Vorstand

  • 4.1 Aufgaben und Zuständigkeiten

    • 4.1.1 Der Vorstand der Lekkerland AG leitet das Unternehmen mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung in eigener Verantwortung und im Unternehmensinteresse, also unter Berücksichtigung der Belange der Gesellschafter, seiner Arbeitnehmer und der sonstigen dem Unternehmen verbundenen Gruppen (Stakeholder).

    • 4.1.2 Der Vorstand der Lekkerland AG entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat der Gesellschaft ab und sorgt für ihre Umsetzung.

    • 4.1.3 Der Vorstand der Lekkerland AG hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen und wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin (Compliance).

    • 4.1.4 Der Vorstand der Lekkerland AG sorgt für ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen.

  • 4.2 Zusammensetzung und Vergütung

    • 4.2.1 Der Vorstand der Lekkerland AG soll aus mehreren Personen bestehen und einen Vorsitzenden haben. Eine Geschäftsordnung soll die Arbeit des Vorstands der Lekkerland AG, insbesondere die Ressortzuständigkeiten einzelner Vorstandsmitglieder, die dem Gesamtvorstand vorbehaltenen Angelegenheiten sowie die erforderliche Beschlussmehrheit bei Vorstandsbeschlüssen (Einstimmigkeit oder Mehrheitsbeschluss) regeln.

    • 4.2.2 Das Aufsichtsratsplenum setzt auf Vorschlag des Gremiums, das die Vorstandsverträge behandelt, die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder fest und soll das Vergütungssystem für den Vorstand beschließen und regelmäßig überprüfen.

      Die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsratsplenum unter Einbeziehung von etwaigen Konzernbezügen auf der Grundlage einer Leistungsbeurteilung festgelegt. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt.
      Soweit vom Aufsichtsrat zur Beurteilung der Angemessenheit der Vergütung ein externer Vergütungsexperte hinzugezogen wird, soll auf dessen Unabhängigkeit vom Vorstand bzw. vom Unternehmen geachtet werden.

    • 4.2.3 Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Lekkerland AG soll fixe und variable Bestanteile umfassen. Die variable Vergütung sollte einmalige sowie jährlich wiederkehrende, an den geschäftlichen Erfolg gebundene Komponenten enthalten.

  • 4.3 Interessenkonflikte

    • 4.3.1 Vorstandsmitglieder der Lekkerland AG unterliegen während ihrer Tätigkeit für das Unternehmen einem umfassenden Wettbewerbsverbot, das in ihren Dienstverträgen im Einzelnen festgelegt ist.

    • 4.3.2 Vorstandsmitglieder der Lekkerland AG und Mitarbeiter dürfen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit weder für sich noch für andere Personen von Dritten Zuwendungen oder sonstige Vorteile fordern oder annehmen oder Dritten ungerechtfertigte Vorteile gewähren. Alle den Wert von 100 € übersteigenden Zuwendungen seitens Dritter sind dem Compliance Officer der Lekkerland AG & Co. KG zu melden. Die Vorstandsmitglieder haben den Aufsichtsrat der Gesellschaft über die Zuwendung von Vorteilen seitens Dritter über € 5.000 unverzüglich sowie über die Zuwendung von Vorteilen seitens Dritter über € 100 einmal jährlich zu informieren.

    • 4.3.3 Die Vorstandsmitglieder der Lekkerland AG sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Kein Mitglied des Vorstands der Lekkerland AG darf bei seinen Entscheidungen persönliche Interessen verfolgen und Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, für sich nutzen.

    • 4.3.4 Jedes Vorstandsmitglied der Lekkerland AG soll Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gegenüber unverzüglich offen legen und die anderen Vorstandsmitglieder hierüber informieren. Alle Geschäfte zwischen der Lekkerland AG oder der Gesellschaft einerseits und den Vorstandsmitgliedern der Lekkerland AG sowie ihnen nahe stehenden Personen oder ihnen persönlich nahe stehenden Unternehmungen andererseits haben branchenüblichen Standards zu entsprechen. Wesentliche Geschäfte sollen der Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft bedürfen.

    • 4.3.5 Vorstandsmitglieder der Lekkerland AG sollen Nebentätigkeiten, insbesondere Aufsichtsratsmandate außerhalb des Unternehmens, nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft übernehmen.


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