6. Transparenz
- 6.1 Die Lekkerland AG und ihr Vorstand werden die Gesellschafter der Gesellschaft bei Informationen gleich behandeln.
- 6.2 Zur zeitnahen und gleichmäßigen Information der Gesellschafter soll die Gesellschaft geeignete Kommunikationsmedien, wie etwa das Internet, nutzen.
- 6.3 Informationen, die die Lekkerland Gruppe im Ausland wegen ihrer wirtschaftlichen Bedeutung veröffentlicht, sollen auch im Inland unverzüglich bekannt gegeben werden.
- 6.4 Von der Gesellschaft veröffentlichte Informationen über das Unternehmen sollen auch über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich sein. Die Internetseite soll übersichtlich gegliedert sein. Veröffentlichungen sollten auch in englischer Sprache erfolgen.







