6. Transparenz

  • 6.1 Die Lekkerland AG und ihr Vorstand werden die Gesellschafter der Gesellschaft bei Informationen gleich behandeln.

  • 6.2 Zur zeitnahen und gleichmäßigen Information der Gesellschafter soll die Gesellschaft geeignete Kommunikationsmedien, wie etwa das Internet, nutzen.

  • 6.3 Informationen, die die Lekkerland Gruppe im Ausland wegen ihrer wirtschaftlichen Bedeutung veröffentlicht, sollen auch im Inland unverzüglich bekannt gegeben werden.

  • 6.4 Von der Gesellschaft veröffentlichte Informationen über das Unternehmen sollen auch über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich sein. Die Internetseite soll übersichtlich gegliedert sein. Veröffentlichungen sollten auch in englischer Sprache erfolgen.


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