Lekkerland AG & Co. KG
Der Corporate Governance Kodex (CGK) für die Lekkerland AG & Co. KG.
Im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Deutschen Corporate Governance Kodex, späteren Gesetzesänderungen und Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex haben Vorstand und Aufsichtsrat der Lekkerland AG & Co. KG in Anlehnung an die gültige Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex den nachstehenden, für die Lekkerland AG & Co. KG gültigen Corporate Governance Kodex verabschiedet. Er enthält - wie der Deutsche Corporate Governance Kodex - den Rahmen und die Handhabung von Prinzipien guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung bei der Lekkerland AG & Co. KG.
Entsprechenserklärungen:
Gemäß § 161 Aktiengesetz geben Vorstand und Aufsichtsrat der Lekkerland AG & Co. KG jährlich eine Entsprechenserklärung zu den amtlich veröffentlichten und zum Erklärungszeitpunkt maßgeblichen Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" ab.
CORPORATE GOVERNANCE KODEX (CGK)
Die vom Bundesministerium für Justiz eingesetzte Regierungskommission hat im Februar 2002 den
Deutschen Corporate Governance Kodex
verabschiedet. Der Kodex besitzt über die Entsprechungserklärung gemäß § 161 AktG eine gesetzliche Grundlage.
Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex sollen die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und -überwachung für nationale und internationale Investoren transparent gemacht werden, um so das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex behandelt folgende Kapitel:
1. Präambel
2. Gesellschafter und Gesellschafterversammlung
3. Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat
4. Vorstand
5. Aufsichtsrat
6. Transparenz
7. Rechnungslegung und Abschlussprüfung







